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AGB

Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen für Ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform bzw. unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt. II. Angebot
Alle Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen, auch mit Vertretern und Mitarbeitern des Außendienstes, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. III. Preis u. Zahlungen
1. Maßgeblich sind die schriftlich vereinbarten bzw. in unseren Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise. Sie beziehen sich auf Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung, Nebenspesen und Transportkosten.

2. Die Preise gelten zuzüglich des am Rechnungstage gültigen Mehrwertsteuersatzes.

3. Sollten sich wesentliche Kostenbestandteile bis zum Tage der Lieferung ändern, dann ist eine Preiserhöhung möglich, jedoch nur dann, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht wird.

4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, falls keine anderen Abmachungen getroffen wurden.

5. Wird das Zahlungsziel überschritten, können Zinsen in Höhe von 3 % über dem Basiszinssatz der EZB berechnet werden. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungsverzug bleiben unberührt. IV. Lieferung/Lieferzeit und Gefahrübergang

6. Die Lieferung erfolgt ab Werk vorbehaltlich Herstellungs- und Liefermöglichkeit. Alle Lieferzeitangaben stellen nur ungefähre Anhaltspunkte dar. Jede Teillieferung kann gesondert abgerechnet werden und wird mit Rechnungsstellung fällig.

7. Wird eine Lieferung durch einen unabwendbaren, nicht von uns zu vertretenden Umstand – hierzu gehören auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – verzögert oder unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert, sind wir für die Dauer der Behinderung und Ihrer Nachwirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung entbunden. Entschädigungsansprüche gegen uns sind insoweit ausgeschlossen. Wir sind jedoch berechtigt, nach Beseitigung des Hindernisses, die Lieferung auszuführen. Wir sind wahlweise auch berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

8. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wenn ein Versand aus Gründen, die vom Verkäufer nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, gilt die Anzeige der Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung.

9. Für eine unverzügliche und sachgemäße Entladung ist der Empfänger allein verantwortlich. Entladekosten hat der Käufer zu tragen. Wartezeiten werden in Rechnung gestellt. V. Mängelrüge und Gewährleistung

10. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware oder der Verpackung sind sofort bei Anlieferung detailliert schriftlich zu rügen.

11. Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- und Verarbeitung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel vorzubringen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.

12. Wird ein Mangel nachgewiesen, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung oder liefert mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten Kaufsache. Dem Käufer wird das Recht vorbehalten, bei Fehlschlag der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

13. Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen den Verkäufer und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden irgendwelcher Art ausgeschlossen; dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung.

VI. Eigentumsvorbehalt

14. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt vorbehalten. Es geht auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung, auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo, sowie Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, getilgt hat.

15. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

16. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. VII. Gerichtsstand

17. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG, Wiener Kaufrechtsüberkommen v.1980). 18. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch im Falle der Beanstandung der Ware sowie für Wechsel-, Scheck, Eigentums- und Besitzklagen gegen den Käufer ist Freiburg i. Breisgau.