I. Allgemeines
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und
Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
Sämtliche vertragliche Vereinbarungen bedürfen für Ihre Rechtswirksamkeit
der Schriftform bzw. unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Unwirksamkeit
einzelner Bedingungen bleiben die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
II. Angebot
Alle Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen, auch
mit Vertretern und Mitarbeitern des Außendienstes, bedürfen der schriftlichen Bestätigung
des Verkäufers.
III. Preis u. Zahlungen
1. Maßgeblich sind die schriftlich vereinbarten bzw. in unseren Auftragsbestätigungen
enthaltenen Preise. Sie beziehen sich auf Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung,
Nebenspesen und Transportkosten.
2. Die Preise gelten zuzüglich des am Rechnungstage gültigen Mehrwertsteuersatzes.
3. Sollten sich wesentliche Kostenbestandteile bis zum Tage der Lieferung ändern,
dann ist eine Preiserhöhung möglich, jedoch nur dann, wenn die Lieferung mehr als 4
Monate nach Vertragsabschluss erbracht wird.
4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu
zahlen, falls keine anderen Abmachungen getroffen wurden.
5. Wird das Zahlungsziel überschritten, können Zinsen in Höhe von 3 % über dem
Basiszinssatz der EZB berechnet werden. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungsverzug
bleiben unberührt.
IV. Lieferung/Lieferzeit und Gefahrübergang
6. Die Lieferung erfolgt ab Werk vorbehaltlich Herstellungs- und Liefermöglichkeit. Alle
Lieferzeitangaben stellen nur ungefähre Anhaltspunkte dar. Jede Teillieferung kann
gesondert abgerechnet werden und wird mit Rechnungsstellung fällig.
7. Wird eine Lieferung durch einen unabwendbaren, nicht von uns zu vertretenden
Umstand – hierzu gehören auch Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.,
auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – verzögert
oder unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert, sind wir für die Dauer der
Behinderung und Ihrer Nachwirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung entbunden.
Entschädigungsansprüche gegen uns sind insoweit ausgeschlossen. Wir sind jedoch
berechtigt, nach Beseitigung des Hindernisses, die Lieferung auszuführen. Wir sind
wahlweise auch berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten.
8. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person übergeben worden ist oder zum Zwecke der Versendung das Lager
des Verkäufers verlassen hat. Wenn ein Versand aus Gründen, die vom Verkäufer nicht
zu vertreten sind, nicht möglich ist, gilt die Anzeige der Bereitstellung der Ware als
Vertragserfüllung.
9. Für eine unverzügliche und sachgemäße Entladung ist der Empfänger allein verantwortlich.
Entladekosten hat der Käufer zu tragen. Wartezeiten werden in Rechnung
gestellt.
V. Mängelrüge und Gewährleistung
10. Offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware oder der Verpackung sind sofort bei
Anlieferung detailliert schriftlich zu rügen.
11. Mängelrügen sind innerhalb 8 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort
und vor deren Be- und Verarbeitung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten
einzelnen Mängel vorzubringen. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich
auf die gesamte Lieferung.
12. Wird ein Mangel nachgewiesen, leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nachbesserung
oder liefert mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten Kaufsache.
Dem Käufer wird das Recht vorbehalten, bei Fehlschlag der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand
der Gewährleistung ist, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages
zu verlangen.
13. Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften
etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen den Verkäufer und seine Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden irgendwelcher Art ausgeschlossen;
dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung.
VI. Eigentumsvorbehalt
14. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt vorbehalten. Es geht auf den Käufer
über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung, auch
einen etwaigen Kontokorrentsaldo, sowie Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten,
getilgt hat.
15. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
16. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware, wird
der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich
benachrichtigen.
VII. Gerichtsstand
17. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausschließlich
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenverkauf (CISG, Wiener Kaufrechtsüberkommen v.1980).
18. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung, sowie der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten,
auch im Falle der Beanstandung der Ware sowie für Wechsel-, Scheck, Eigentums-
und Besitzklagen gegen den Käufer ist Freiburg i. Breisgau.